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Schicht der Bevólkerung ab, die zuvor nur aus Tagelólmern und stadtischen Arrrien b sranden hatte.

Je mehr sich die herrschenden stadtischen Schichten nach aufien abschlossen, um so klusiver wurde zugleich ihre Kleidung. Auch die Stadte gaben Kleiderordnungen herau-die den Privilegierten besondere Trachtenvorrechte sichern sollten. In Deutschland, wo^' keine Zentralgewalt gab und wo man sich erst am Ende des 15. Jahrhunderts »von Rej^ wegen« um die Kleidung zu kiimmem begann, blieb die Regelung der Kleiderfrage bjdahin iiberhaupt den Stadten uberlassen. Die deutschen Kleiderordnungen, »bei geluter glocken« meist mit anderen Erlassen zusammen auf dem Marktplatz verkiindet, unter. schieden zunachst vor allem zwischen Biirgern und Einwohnern, zwischen arm und reich. Eine Góttinger Kleiderordnung nannte 1342 drei Besitzgruppen. Spater wurden die Kleiderordnungen immer differenzierter, wobei wachsende Bedeutung den Berufs, standen zukam.

Die Kleiderordnungen befafiten sich mit den Materialien und den Formen der Kleidung. Dabei wurde haufig — oft unter dem Vorwand, iiberhaupt gegen den Luxus vorzugehen -das Tragen bestimmter Stoffe verboten beziehungsweise eingeschrankt und Qualitatund Menge der Materialien nach dem Stand differenziert. Aufier bestimmten Stoffen und Schmucksachen waren kostbare Pelze, so vor allem Hermelin, den Privilegierten vor* behalten. Auch die Farbę der Stoffe spielte eine wichtige Rolle, insbesondere die rotę Farbę, die lange zu den Trachtenprivilegien des Adels gehorte. Die iiber Kleiderformen handelnden Gesetze zielten hauptsachlich dahin, das Tragen der neuesten modischen Formen einzuschranken und zum Vorrecht der privilegierten Schichten zu machen. Jedoch sind viele Moden auch verboten worden, weil sie gegen das herrschende Sittlichkeits* empfinden verstiefien, wobei im Mittelalter allerdings auch »hoffartige« Kleidung, das heifit Kleidung, die iiber den Stand hinausstrebte, ais ein solcher Verstofi empfunden wurde.

Eine wichtige Rolle spielten die Zwangstrachten, durch welche bestimmte, auSerhalb der Gesellschaft lebende Gruppen der stadtischen Bevólkerung, wie Aussatzige, Henker und Ketzer, aufierlich ais soldie kenntlich gemacht wurden. Ais Erkennungszeichen dientc vielfach die gelbe Farbę; so mufiten die offentlichen Frauen — die iibrigens schon seit der Antike stets hervorstechend gekleidet waren — und oft auch die Frauen der Henker meist gelbe Schleier oder andere gelbe Stoffe tragen wie die Juden in Deutschland den gelben Judenhut.

Tafel:


Die rasche Aufeinanderfolge der Kleiderordnungen beweist, wie wenig die Vorschriften beachtet wurden. Jedermann war bestrebt, sich vornehmer zu kleiden, ais seinem Stande erlaubt war. Da aber die jeweils langsten und engsten Formen ais die — durch Kleiden ordnungen auch bestatigten — vornehmsten galten, wurden einzelne Teile der Kleidung immer langer und enger. Auf diese Weise nahmen die Moden im 14. und ebenso im 15. Jahrhundert oft einen unglaublich bizarren Charakter an. Die Tendenz zur Ober* treibung reichte bis ins Detail hinein — nicht nur Schleppen und Armel, sondern audi die Spitzen der Schuhe und die Haubenenden wuchsen zu ungeheurer Lange an. Dodi alle diese Modetorheiten waren freilich nicht nur modische Verspieltheiten, sondern be* deuteten im wahrsten Sinne des Wortes MaSstiibe fiir Rang und Stand. Sie liefern in einzigartiger Weise ein Spiegelbild der vielschichtig gewordenen standischen Struktur

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