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Dehousse, dem Herrn Prasidenten Battista und den Herren Berichterstattern.

Meine Damen und Herren, diese anerken-ncnde Wtirdigung entbindet uns nicht von der Aufgabe, einige kritische Bemerkungen zu machen.

Es ist richtig, dass die Arbeitsgruppe und der Politische Ausschuss ihren Auftrag nicht in vollkommener, nicht in umfassender Weise zu losen in der Lagę waren, dass fur eine Ubergangszeit die Regelung der Bestimmungen iiber die europaische Wahl unseren sechs Landem iiberlassen wurde.

Ich hatte es sehr begriisst, wenn es schon fCir die erste europaische Wahl moglich gewesen ware, ein gemeinsames Wahlverfahren zu schaffen oder wenigstens gewisse Direktiven oder Richtlinien herauszugeben, die dem Wahl-verfahren hatten zugrunde gelegt werden kón-nen. Dies ist nicht moglich gewesen. Manche Vorredner haben ihrem Bedauern dariiber Aus-druck gegeben. Sie haben auf die Unvollstandig-keit des Werks hingewiesen. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht eventuell richtig ware, den Entwurf noch einmal an den Ausschuss zuriickzuvcrweisen. Wir sollten aber in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit blicken. Wir sollten uns mit einem gewissen Optimismus den Wirkungen und den Folgen der ersten europaischen Wahl anvertrauen, die wir in unserem Entwurf vorgesehen haben.

Es ware daher kein gliicklicher Gedanke, die Organe unserer Versammlung noch einmal mit der Ausfiillung dieser Liicke zu befassen. Ich glaube allcrdings auch nicht, dass die Aus-fiillung der Liicke mit der Handlungsweise der Penelope verglichen werden konnte, die ihr Kleid immer wieder auftrennt. Ich glaube viel-mehr, die Ausfiillung der Liicke wurde be-deuten, dass Penelope ihr nicht ganz fertiges Kleid zu Ende naht.

Trotzdem mochte ich aber im Vertrauen auf die Zunkunft wiinschen, dass wir den Entwurf verabschieden sollten. Ich bin der Oberzeugung, daSs dieses erste auf europaischer Basis ge-wahlte Parlament mit dem unmittelbaren Mandat der Wahler unserer Volker unserem europaischen Gedanken einen so starken politischen Auftrieb geben wird, dass es sich rechtfertigt, dieses Werk auch dann zu verabschieden, wenn wir fur die Ubergangszeit den sechs Landem die Initiative iiberlassen.

In der Arbeitsgruppe und im Politischen Ausschuss ist sehr oft das Verhaltnis zwischen

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der Einfiihrung direkter europaischer Wahlen einerseits und der Erweiterung der Befugnisse unserer Versammlung andererseits erortert worden. In der Tat liegen hier Zusammenhange vor. Auf diese Zusammenhange ist immer wieder hingewiesen worden. Arbeitsgruppe und Politischer Ausschuss waren allcrdings der Auf-fassung, dass diese beiden Fragen, wie es in dem Bericht des Herrn Battista unter Ziffer 6 heisst, getrennt gehalten werden sollten.

Ich mochte mich nicht denjenigen Vorrednern anschliessen, die der Mcinung Ausdruck gegeben haben, die vorherige Erweiterung der Kompe-tenzen unserer Versammlung bilde die not-wendige Voraussetzung fur die Einfiihrung direkter europaischer Wahlen. Auf der anderen Seite hal te ich es nicht fur richtig, an europaische Wahlen heranzugehen, ohne das Ergeb-nis dieser europaischen Wahlen in Verbindung mit der Frage der Kompetenzerweiterung zu betrachten. Unsere Versammlung sollte viel-mehr beide Ziele gleichzcitig anstreben.

In einem der Berichte ist wohl von der Not-wendigkeit einer gewissen Strategie zu lesen. Es mag zugegeben werden, dass man ein klar erkanntes Ziel besser und sicherer erreichen kann, wenn man sich auf dieses eine Ziel be-schrankt und davon absieht, gleichzcitig einem zweiten Ziele zuzusteuern.

Es besteht aber eine so engć Beziehung zwischen der Kompetenzerweiterung und dem Wirksamwerden eines direkt gewahlten europaischen Parlaments, dass ich mich dafiir aus-sprechen mochte, diese beiden Ziele nicht getrennt voneinander, sondern gleichzcitig zu erstreben.

Ich konnte mir denken, dass man bereits in dem Zeitpunkt, in dem zum erstenmal europaische Wahlen angesetzt werden, oder in dem Zeitpunkt der Ratifikation dieser Konvention den Versuch macht, eine gewisse Kompetenzerweiterung beispielsweise auf dem Gebiet des Haushaltsrechts der Gemeinschaft durchzufiih-ren.

In der Tat, wenn man einzelne Bestimmungen des Entwurfs betrachtet, wenn man verschie-dene Ausgestaltungen des Entwurfs wiirdigt, dann wird man immer und immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, ein aerartiges synchronistisches Verfahren zur An-wendung zu bringen. Ich mochte versuchen, an zwei Beispielen diese immanenten Zusammenhange zwischen beiden Massnahmen zu erlau-tern.

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