11 03 10 01 xxx¾schr b Hoch , Niedrigw o L


11.03.10.01.001

RheinSchPV

11.03.10.01.001

Für welche Rheinstrecken gelten die Beschränkungen der Schiffahrt bei Hochwasser zwischen den Marken I und Marken II ?

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.002

Welchen Beschränkungen ist die Schiffahrt, mit Ausnahme der
Kleinfah
rzeuge ohne Maschinenantrieb, bei Pegelständen ab Marke I
und ab Marke II u
nterworfen?

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.003

Wo finden Sie Vorschriften über die für die für die Hochwassermarken I und II geltenden Richtpegel ?

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.004

Welche Folge hat es für die Schiffahrt, wenn die Hochwassermarke II
erreicht oder überschritten wird ? Welche Fahrzeuge dürfen nicht mehr fahren, welche Fahrzeuge dürfen noch fahren ?

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.005

Wer darf bei Hochwasserständen über Marke II auf dem Rhein noch fahren?
Kreuzen Sie alle richtigen Antwo
rten an.

Fahrzeuge, welche die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung für die Fahrt bei Hochwasser an Bord haben

Der Übersetzverkehr

Fahrzeuge, welche mit soviel PS ausgerüstet sind. daß sie in der Bergfahrt noch mindestens 6 km/h Fahrt machen

Behördenfahrzeuge im Einsatz

Nur Großfähren

Munitionstransportschiffe

Nur Personenfähren

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.006

Bei Hochwasserständen zwischen Marke I und Marke II darf ein Schiff auf dem Rhein nur noch unter bestimmten Voraussetzungen fahren.
Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an.

Ein Sprechfunkgerät muß an Bord und der Verkehrskreis Nautische Informationen auf Empfang geschaltet sein

Bei der Fahrt müssen mindestens 2 Mann im Steuerhaus sein

Die Abladetiefe des Schiffes darf 3,00 m nicht überschreiten

Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt 20 km/h

Beim Fahren einschließlich des Überholens sind höchstens bis zu zwei Schiffs- oder Verbandsbreiten zulässig

Die Talfahrt muß im mittleren Drittel und die Bergfahrt in den äußeren Dritteln
fahren

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.007

Welche Höchstgeschwindigkeit darf ein Fahrzeug auf dem Rhein im Streckenabschnitt lffezheim - Spyck'sche Fähre bei Hochwasserständen ab Marke I bis
Marke II nicht überschreiten?
Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

30 km/h

25 km/h

20 km/h

15 km/h

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 1 bis 7 und 15

1

August. 2001 Kapitel 10.01 Beschr. bei Hoch- und Niedrigwasser Datei 11.03.10.01. bis 11.03.10.01.007



Wyszukiwarka

Podobne podstrony:
11 03 10 01 xxx?schr b Hoch , Niedrigw m L
poloznictwo 11 03 10
11 03 09 01 xxx?s Rgl f Fahrt+Stilll m L
2014 03 02 11 03 58 01
11 03 12 01 xxx Meldepfl MIB o L
11 03 14 01 xxx Reeden o L
2014 03 02 11 03 58 01
2017 11 03 10 miesięczna dziewczynka zabrana Polakom przez Jugendamt
02 01 11 11 01 16 08 03 10 am1 popr
02 01 11 11 01 16 08 03 10 am1 popr
2014 03 02 11 42 15 01
2014 03 02 11 45 08 01
sta zag zycia 11 03 01
WYKÅAD 10 11[1] 03 05
10 11 03 chkol1
03 10 11

więcej podobnych podstron