2008
Anleitung zur Anlage SO
In der Anlage SO sind die Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Unterhaltsleistungen,
privaten Veräußerungsgeschäften, Leistungen sowie Abgeordnetenbezüge zu erklären.
Zeilen 31 bis 40
Zeile 4
In den Zeilen 31 bis 40 sind Veräußerungen von Grundstücken und
Wiederkehrende Bezüge, die nicht in der Anlage R zu berücksichtigen
grundstücksgleichen Rechten zu erklären, bei denen der Zeitraum
sind, tragen Sie bitte hier ein. Dazu gehören z. B. Zeitrenten, wieder-
zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre
kehrende Bezüge im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen
beträgt. Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und
im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, Leistungen aufgrund
Veräußerung ist grundsätzlich das obligatorische Geschäft maßgebend,
eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs oder Schadens-
das der Anschaffung oder der Veräußerung zu Grunde liegt (z. B.
ersatzrenten für den Verlust von Unterhaltsansprüchen.
notarieller Kaufvertrag). Tragen Sie bitte in Zeile 32 die entsprechenden
Daten ein.
Zeile 5
Als Veräußerung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts
Hier sind die Unterhaltsleistungen einzutragen, die Sie von Ihrem
gilt auch die Einlage in das Betriebsvermögen, wenn die Veräußerung
geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhalten
aus dem Betriebsvermögen innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung
haben, soweit dieser die Unterhaltsleistungen mit Ihrer Zustimmung als
des Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts erfolgt. Die
Sonderausgaben abzieht (vgl. Anlage U und die Erläuterungen hierzu).
Gewinne oder Verluste sind in diesen Fällen jedoch erst in dem
Kalenderjahr zu erfassen, in dem der Preis für die Veräußerung aus
dem Betriebsvermögen zugeflossen ist. Als Veräußerung gilt auch die
Zeile 6
verdeckte Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts
Sofern Sie keine höheren Werbungskosten zu den wiederkehrenden
in eine Kapitalgesellschaft. Hier erfolgt die Erfassung bereits im Jahr der
Bezügen und / oder Unterhaltsleistungen haben, berücksichtigt das
verdeckten Einlage.
Finanzamt den Pauschbetrag von 102 Ź , soweit dieser nicht bereits bei
In die Erklärung über die Veräußerungsgeschäfte sind auch Gebäude
den Renteneinkünften (Anlage R) berücksichtigt worden ist.
und Außenanlagen einzubeziehen, soweit sie innerhalb des Zeitraums
von zehn Jahren errichtet, ausgebaut oder erweitert worden sind. Dies
gilt entsprechend für selbständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen
Zeilen 7 bis 12
oder im Teileigentum stehende Räume.
Hier sind z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen, aus der Ver-
Von der Besteuerung ausgenommen sind Gebäude, selbständige Ge-
mietung beweglicher Gegenstände und aus Stillhaltergeschäften im
bäudeteile, Eigentumswohnungen oder im Teileigentum stehende
Optionshandel anzugeben.
Räume (Wirtschaftsgüter), soweit sie
im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräuße-
Zeile 13
rung oder
Die nicht im Jahr 2008 mit Gewinnen aus Leistungen ausgeglichenen
im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen
Verluste aus Leistungen sind nach Maßgabe des ż 10 d EStG rück-
Jahren
oder vortragsfähig und mindern die im Jahr 2007 oder in den folgenden
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Von der
Veranlagungszeiträumen aus Leistungen erzielten Gewinne.
Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommen ist auch der Grund
Die Verrechnung nach Maßgabe des ż 10 d Abs. 2 EStG (Verlustvor-
und Boden, soweit er zu dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wirt-
trag aus 2007) wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
schaftsgut gehört. Nicht zu eigenen Wohnzwecken dient z. B. ein häus-
liches Arbeitszimmer, selbst wenn der Abzug der Aufwendungen als Wer-
Falls Sie die Verrechnung nach Maßgabe des ż 10 d Abs. 1 EStG (Ver-
bungskosten ausgeschlossen ist.
lustrücktrag nach 2007) begrenzen möchten, tragen Sie den gewünsch-
ten Betrag bitte in Zeile 13 ein.
Haben Sie ein Grundstück veräußert, bei dem nur ein Teil der Besteue-
rung unterliegt (z. B. häusliches Arbeitszimmer, fremdvermietete Räume),
machen Sie in den Zeilen 34 bis 40 nur Angaben zum steuerpflichtigen
Zeile 22
Teil.
Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen
Bei Veräußerungsgeschäften mindern sich die Anschaffungs- oder Her-
i. S. d. ż 15 b EStG (Steuerstundungsmodelle) tragen Sie bitte aus-
stellungskosten um Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen
schließlich hier ein. Die Einnahmen und Werbungskosten dürfen nicht
und Sonderabschreibungen, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte
in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein. Weitere Angaben zur
aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und
Bezeichnung der Steuerstundungsmodelle, der Höhe der Einnahmen
Verpachtung abgezogen worden sind. Bei der Veräußerung eines von
und der Werbungskosten machen Sie bitte auf einem besonderen Blatt.
Ihnen errichteten Wirtschaftsguts mindern sich die Herstellungskosten
um Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonder-
abschreibungen, wenn Sie das Wirtschaftsgut nach dem 31. 12. 1998
Zeilen 31 bis 61
fertig gestellt haben. Tragen Sie bitte die in Anspruch genommenen
Private Veräußerungsgeschäfte sind
Beträge in Zeile 36 ein.
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den
Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen,
bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
Zeilen 41 bis 50
nicht mehr als zehn Jahre beträgt (Zeilen 31 bis 40);
In den Zeilen 41 bis 50 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere
erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind
bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung
und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (Zeilen 41 bis 50);
nicht mehr als ein Jahr beträgt. Hierunter fallen z. B. Wertpapiere.
Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirt-
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalge-
schaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb (Zeilen 31 bis 57);
sellschaften sind zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünftever-
fahren). Der Verkauf von Fondsanteilen unterliegt hingegen nicht dem
Termingeschäfte, durch die Sie einen Differenzausgleich oder einen
Halbeinkünfteverfahren.
durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten
Geldbetrag oder Vorteil erlangen, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb
Tragen Sie bitte den erzielten Veräußerungserlös sowie die Anschaf-
und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag
fungs- und Werbungskosten stets in voller Höhe in die dafür vorge-
oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt (Zeilen 51 bis 57).
sehenen Spalten ein. Im Fall des Halbeinkünfteverfahrens berücksichtigt
das Finanzamt die Halbierung der Beträge.
Als Anschaffung gilt auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das
Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, wenn das Grund-
stück nach dem 31. 12. 1998 in das Privatvermögen überführt wurde,
sowie der Antrag nach ż 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Umwandlungssteuer- Zeilen 51 bis 57
gesetzes in der am 12. 12. 2006 geltenden Fassung.
Gewinn oder Verlust bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich
Bei unentgeltlichem Erwerb (z. B. Erbschaft, Schenkung) ist dem
oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte
Rechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung durch
Geldbetrag oder Vorteil (Zeile 53) abzüglich der Werbungskosten
den Rechtsvorgänger zuzurechnen.
(Zeile 54).
Anleitung zur Anlage SO Aug. 2008
Termingeschäfte umfassen sämtliche als Optionsgeschäft oder Fest- Dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Termingeschäft in einem
geschäft ausgestaltete Finanzinstrumente sowie Kombinationen Wertpapier verbrieft ist, an einer amtlichen Börse oder außerbörslich
zwischen Options- und Festgeschäften, deren Preis unmittelbar abgeschlossen wurde.
oder mittelbar abhängt von
Einkünfte aus Stillhaltergeschäften im Optionshandel erklären Sie
1. dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, bitte nicht hier, sondern in den Zeilen 7 bis 12.
2. dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten,
3. dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten,
Zeile 61
4. Zinssätzen oder anderen Erträgen oder
Die Erläuterungen zu Zeile 13 gelten für Einkünfte aus privaten Ver-
5. dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen. äußerungsgeschäften entsprechend.
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