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gemeinden zusammen, dereń Rechtsleben durcb auf Privilegien gestutzte alt& Satzungen geordnet war. Den Yersuch, unter den freien Dorfscliaften Adelsrecbt aufzuricłiten, haben die Fuhrer der einzelnen kleinen Siedler-gruppen der Kolonisationszeit gemacht, die sogenannten Grafen. Sie sind aber damit nicht durcbgedrungen. Nurin wenigen Gemeinden wie in Albina
Abb. 1 — Grabstem der Dcspma Palaeologa, gest. 1575, in der Evangehschen Kirche A B. zu Albina (Alzen, Rayon Agnita). Foto J Fischer-Sibiu (Hermannstadt).
(Alzen) und A(:el (Hetzeldorf) ist es ungarischen Adligen gelungen, sieb dureb Einbeirat in die am Ort befmdbcbe Grafenfamibe festzusetzen nnd eine gewisse Zeitlang zu bebaupten. In Albina (Alzen) war um die Mitte des 15. Jabrbunderts das ungarisebe Adelsgeschlecht der Gerendi auf diese Weise ansassig geworden.23 Die Gerendis saBen auf dem alten Grafenbof,
28 Fr. Schuller, Beitrage zur aufleren Geschichle der Erbgrafcn der sieben Stuhle, m : „Archiv des Verems fur siebenburgische Landeskunde”, Bd. 21, 1887, S. 334—345 uber die Alzener Grafen.