Fall 14: Das Rohrleitungsrecht
G war Eigentümer eines Grundstücks, welches mit einem Rohrleitungsrecht zu Gunsten des R
belastet war. Im Jahre 1999 wurde das Rohrleitungsrecht irrtümlich im Grundbuch gelöscht. Im Jahre
2008 ließ der G das Grundstück neu vermessen und in zwei gleich große Teile aufteilen. Ein Teilstück
wollte er selbst bebauen, ein anderes schenkte er seinem Sohn S durch notariellen Vertrag vom
04.01.2009. Am 04.03.2009 wurde S als Eigentümer der zweiten Grundstückshälfte im Grundbuch
eingetragen. Kurz danach erfährt der R von dem ganzen Sachverhalt und verlangt von G und S, die
Wiedereintragung des gelöschten Rohrleitungsrechts zu bewilligen. Hilfsweise begehrt er die
Wiederbestellung des gelöschten Rohrleitungsrechts. Zu Recht?