Fall 11: Das Luxushotel
Die Kandler GmbH beschließt, auf Ihrem Grundstück am Starnberger See ein Luxushotel zu errichten.
Zu diesem Zweck beauftragt sie den Architekten Archimedes mit der Durchführung des
Bauvorhabens.
Nachdem die Bauarbeiten kurz vor ihrer Vollendung stehen, stellt sich heraus, dass infolge eines
Vermessungsfehlers eines Bauarbeiters, der Hotelkomplex auf seiner Nordseite um 5m auf das
landwirtschaftlich genutzte Grundstück des Bauern B gebaut wurde.
B verlangt eine Beseitigung des Gebäudes, soweit es auf seiner Wiese steht, in jedem Fall aber eine
angemessene Entschädigung. Zu Recht?