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die Richtigkeit der behordlichen Massnahmen zu erfragen. lwi Gefahr im Verzuge ist das Oberfallkommando unter der Nuirti mer 16461 fur den óstlichen Stadtteil, und fur den westliclu'ii unter der Nummer 27550 anzurufem
2. Vgl. a) fertige 2 Abschriften der beiliegenden Verfugimi| des Reg.-Pras. zu Kaliśch, Aussenstelle Lodlfl vom 10. ds. Mts.
b) setze unter eine dieser Abschriften:
Zu Abschrift urschriftlich
dem Reichsfiihrer SS
und Chef der Deutschen Polizei
Berlin.
unter Bezugnahme auf eine erst kurzlich gemeldete ahniiche Au gelegenheit mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Um dcii hier immer noch herrschenden Missstanden auf dem Gebiete der eigenmachtigen Beschlagnahmemassnahmen seitens der verschic-densten Parteiformationen und Behórdendienststellen, endlidi einmal ein Ende zu bereiten, bitte ich, energische Anordnungen zu treffen, die den bedauerlichen Obelstand zu steuern geeignet sind. Ich darf noch darauf hinweisen, dass die geschilderten Ober-griffe eine Beruhigung des- im ehemaligen Kriegsgebiet gestorten Wirtschaftslebens ernstlich bedrohen. Vorsorglich habe ich von mir aus eine Pressenotiz in der hiesigen Lodscher Zeitung verof-fentlicht.
5) R. an die Geheime Staatspolizei
— Staatspolizeistelle Lodsch — L o d s c h
mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme. Fur eine dortseitige Unterstutzung in meinęm Bestreben zur Verhinderung vom Vor-kommnissen der freglićhen Art ware ich dankbar.
gez. Schafer
Hl |/»rionmgsprasident Kalisch, den 22. Januąr 1940.
I VO
An die
Ilerren Landrate des Bezirks u. den Herrn Polizeiprasidenten in Lodsch.
Nachrichtlich an die Aussenstelle in Lodsch.
I I Betr.: Beschlagnahme von kiinstlerisch und kulturge-
schichtlich wertvollen Gegenstanden,
Verfahren bei Beschlagnahme von Kunstgegen-■ B standen, Archiven usw.
Durch Beschlagnahmeverfugungen der Haupttreuhandstelle i lii vom 1. u. vom 3. Dezember 1939 sind zur Festigung deutschen Khilkstums und der Reichsverteidigung alle nachstehend genann-I fali (ii-genstande, die in den durch Erlass des Fiihrers und Reichs-Iwiii/lns von 12. 10. 39 Bestandteil des Reiches gewordenen Ge-liilrlni gelegen sind, beschlagnahmt, soweit sie nicht Reichsdeu-
II . lim oder Volksdeutschen gehoren oder Reichsdeutsche oder i V"lksdcutsche zu mehr ais 75°/o Eigentumsrecht an ihnen besi-Ht/in. Insbesondere sind beschlagnahmt alle nachstehend aufge-I lnlirlen Gegenstande, die sich in Archiven, Museen, offentlichen I Sninmlungen und privaten polnischen und jiidischen Handen be-
lluden und an dereń Sicherstellung und sachgemasser Behand-limg cin deutsches Interesse besteht.
I Geschichtliche und vorgeschichtliche Gegenstande, Urkunden, Bticher, Dokumente, die fiir die Behandlung des kulturge-schichtlichen und offentlichen Lebens, insbesondere fiir die I'ragę des deutschen Anteils an dem historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufbau des Landęs von Bedeutung sind, sowie Dokumente, die fiir die Zeitgeschichte Wichtigkeit haben,
I kiinstlerisch oder kulturgeschichtlich wertvolle Gegenstande, wie Gemalde, Bildhauerarbeiten, Móbel, Teppiche, Kristalle, Biicher u. dergl.
Einrichtungs- und Schmuckgegenstande aus edlen Metallen,
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