Internationale Finanzen
Thema 4: Finanzen in den Außenwirtschaftsbeziehungen
(Export - Import)
Grobgliederung der Vorlesung:
I. Allgemeine Grundsätze des Außenhandels
Die Bedeutung des Außenhandels
Der Außenhandel umfasst alle betriebs- und finanzwirtschaftlichen Tätigkeiten bei der Durchführung von wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland;
Grundformen des Außenhandels sind der Import, der Export und der Transithandel;
Für die Wirtschaft vieler Länder hat der Außenhandel große Bedeutung, z.B. für die Bundesrepublik Deutschland: Deutschland ist seit einigen Jahren sog. Exportweltmeister, d.h. der absolute Wert aller in einem Jahr exportierten Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland am höchsten (knapp 1 Billion EURO),
Deutschland hat weltweit die höchste Exportquote, d.h. der Anteil des Exports am Bruttoinlandsprodukt beträgt ca. ein Drittel;
Exportüberschüsse schaffen für ein Land günstige Bedingungen für den Ausgleich der Zahlungsbilanz mit den anderen Ländern;
Außenhandel und EU-Binnenmarkt
Mit der Errichtung des EU-Binnenmarktes hat der Außenhandel der EU-Mitgliedsländer eine neue Qualität erhalten;
Im Waren- und Dienstleistungsverkehr wurde durch den EU-Binnenmarkt erreicht: Aufhebung aller Kontrollen an den Binnengrenzen, Harmonisierung von Umsatz- und Verbrauchssteuern, Anerkennung oder Vereinheitlichung von Normen und Warenvorschriften, Freizügigkeit von Dienstleistungen u.a.m.;
EU-Binnenmarkt heißt nicht, dass der EU-Handel die Qualität von Binnenhandelsgeschäften erreichen wird;
Rechtsgrundlagen und Dokumente im Außenhandel
Das Außenwirtschaftsrecht ist in jedem Land nationales Recht (auch in der EU), es berücksichtigt jedoch alle von der EU beschlossenen Rechtsnormen für den gemeinschaftlichen Außenhandel;
Grundsätzlich ist jede Ware, die die Grenze eines Landes überschreitet, zunächst Zollgut und ist zollamtlich zu behandeln;
Mit dem EU-Binnenmarkt haben die nationalen Zollgebiete ihre Bedeutung verloren, von Bedeutung ist jetzt das Zollgebiet der EU mit ihren Außengrenzen;
Das Zollgebiet der EU umfasst grundsätzlich das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedsländer der EU;
Das grundlegende Problem bei der vertraglichen Gestaltung des Außenhandels besteht darin, dass immer mindestens zwei verschiedene Rechtsgebiete betroffen werden;
Beim Abschluss von internationalen Verträgen muss man sich also immer auf den Willen der Vertragspartner verständigen;
Obwohl in den meisten Ländern für einen Kaufvertrag Formfreiheit herrscht, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweisfähigkeit ein schriftlicher Vertrag abgefasst werden;
Lieferbedingungen (Incoterms)
Um Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Auslegung der konkreten Bedingungen für die Lieferung der Waren zu vermeiden, sollten in jedem Kaufvertrag die Lieferbedingungen gemäß den „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ (Incoterms) als rechtsverbindliche Fassung vereinbart werden;
Da die Incoterms allgemein kein gültiges Recht darstellen, erhalten sie ihre Rechtsgültigkeit für jedes Handelsgeschäft erst durch die Bezugnahme im Kaufvertrag; Sie können dann auch gerichtlich durchgesetzt werden;
Aufgabe der Incoterms ist es, eine verbindliche und klare Aufteilung der Transportkosten, des Transportrisikos und der Sorgfaltspflicht (z. B. Dokumentenbeschaffung, Schiffsorder u.a.);
Die heute geltenden 13 Incoterms sind nach dem Verpflichtungsumfang des Exporteurs gegliedert;
Beispiel: FOB (Free on Bord) - Exporteur übergibt die Waren dem Frachtführer (Importeur) an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen, also ohne den Haupttransport (Seetransport) zu bezahlen;
CIF (Cost, Insurance and Freight) - Exporteur übernimmt die Kosten für den Haupttransport bis zum benannten Bestimmungshafen und die Mindestversicherung;
II. Finanzierungsformen im Außenhandel
Die wichtigsten Zahlungsarten im Außenhandel
Ein sehr wichtiges Problem im Außenhandel ist die Zahlung der vertraglich vereinbarten Lieferungen; Jedes Außenhandelsgeschäft wird erst durch die Zahlung erfüllt;
Die wichtigsten Zahlungsarten im Außenhandel sind: Die Überweisung, der Scheck und der Wechsel;
Die Überweisung ist ein Auftrag des Zahlungspflichtigen an seine Bank, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag einem Dritten bei dessen Bank gutschreiben zu lassen; das Risiko des pünktlichen Erhalts seiner Forderung liegt hier beim Zahlungsempfänger;
Der Scheck ist eine Anweisung an ein Kreditinstitut, zu Lasten des Kontos des Ausstellers einen bestimmten Betrag an den Scheckeinreicher zu zahlen; es gibt eine Vielzahl von Scheckarten;
Der Wechsel ist ein international sehr gebräuchliches Zahlungs- und Finanzierungsinstrument, seine Vorteile sind:
Vom Handelsgeschäft losgelöstes Zahlungsversprechen,
Wertpapiermäßige Verbriefung der Forderung,
International einheitliche und strenge Rechtsvorschriften,
Schnelles und vereinfachtes Gerichtsverfahren nach Protest,
Finanzierungsinstrument für Importeure und Exporteure,
Relativ niedrige Finanzierungskosten;
Die Zahlungsbedingungen (Terms of Payment)
Hauptaufgabe der Zahlungsbedingungen ist es, die Zahlungsabwicklung und die Zahlungssicherung so zu vollziehen, dass der Exporteur sein Zahlungseingangsrisiko und der Importeur sein Lieferungseingangsrisiko nach Zahlung minimiert;
International übliche Zahlungsbedingungen sind:
Vorauszahlung/Anzahlung,
Zahlung durch Nachnahme,
Zahlung gegen einfache Rechnung,
Dokumente gegen Zahlung,
Dokumente gegen Akzept,
Dokumente gegen Zahlung auf Akkreditivbasis (sog. Dokumentenakkreditiv),
Dokumente gegen Akzept auf Akkreditivbasis.
3. Dokumentenakkreditiv
Die am häufigsten angewandte Zahlungsbedingung bei Außenhandelsgeschäften mit langen Lieferwegen (Übersee) ist das Dokumentenakkreditiv; es beinhaltet die zwischen Exporteur und Importeur gerechteste Risikoteilung;
Beispiel:
III. Risikosicherung der Zahlungen
Das Problem der Zahlungssicherung
Kurzfristige Außenhandelsfinanzierung
Mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung
5